Bereich Bekämpfung der Schwarzarbeit
Schwarzarbeit ist in Deutschland nach wie vor verbreitet und fügt dem Gemeinwesen schweren Schaden zu.
Der Salzlandkreis ist für die Bekämpfung der Schwarzarbeit bei gewerbe- und handwerksrechtlichen Verstößen zuständig.
Rechtsgrundlage bildet der § 2 Abs. 1a des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung (SchwarzArbG).
Verstöße gegen die Gewerbe- oder Handwerksordnung liegen demnach dann vor, wenn:
- der Verpflichtung zur Anzeige vom Beginn des selbstständigen Betriebes eines stehenden Gewerbes nicht nachgekommen oder die erforderliche Reisegewerbekarte nicht erworben wurde (fehlende Gewerbeanmeldung)
- ein zulassungspflichtiges Handwerk als stehendes Gewerbe selbstständig betrieben wird und keine Eintragung in der Handwerksrolle vorliegt.
Möchten Sie einen Hinweis geben? Dann wenden Sie sich bitte an das Ordnungsamt per E-Mail oder telefonisch an 03471 684-1366. Sie können dafür auch unser Kontaktformular benutzen.


