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Bereich Bekämpfung der Schwarzarbeit

Schwarzarbeit ist in Deutschland nach wie vor verbreitet und fügt dem Gemeinwesen schweren Schaden zu.

Der Salzlandkreis ist für die Bekämpfung der Schwarzarbeit bei gewerbe- und handwerksrechtlichen Verstößen zuständig.

Rechtsgrundlage bildet der § 2 Abs. 1a des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung (SchwarzArbG).


Verstöße gegen die Gewerbe- oder Handwerksordnung liegen demnach dann vor, wenn:

  • der Verpflichtung zur Anzeige vom Beginn des selbstständigen Betriebes eines stehenden Gewerbes nicht nachgekommen oder die erforderliche Reisegewerbekarte nicht erworben wurde (fehlende Gewerbeanmeldung)
  • ein zulassungspflichtiges Handwerk als stehendes Gewerbe selbstständig betrieben wird und keine Eintragung in der Handwerksrolle vorliegt.

 

Möchten Sie einen Hinweis geben? Dann wenden Sie sich bitte an das Ordnungsamt per E-Mail oder telefonisch an 03471 684-1366. Sie können dafür auch unser Kontaktformular benutzen.

 

Kontaktformular

Bekämpfung der Schwarzarbeit
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