Kreisarchiv
Standorte des Kreisarchivs
| Bernburg (Saale) | Karlsplatz 37 (Kreisverwaltung Haus 1) Sitz der Leitung des Kreisarchivs (Zi. 101a) |
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| Außenstelle Aschersleben | Unterstr. 80-82 Tel. 03473 699764 |
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| Außenstelle Schönebeck (Elbe) | Cokturhof |
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Leiterin des Kreisarchivs ist Frau Seifert.
Zentrale E-Mail-Adresse:
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Das Kreisarchiv des Salzlandkreises ist derzeit eine dezentrale Einrichtung, welche sich verwaltungstechnisch mit den Beständen und der Geschichte des Landkreises beschäftigt.
Der Gesamtumfang aller Bestände des Kreisarchivs beläuft sich zurzeit auf ca. 7.000 laufende Meter.
Was wir für Sie tun können:
* Bereitstellung von Anschriften geschlossener Betriebe vor und nach 1990, sowie Unterstützung bei der Suche nach deren Unterlagen
* Bereitstellung verschiedenster Zeitungen aus unterschiedlichsten Jahrgängen
* Einsichtnahme in Altbestände der Gemeinden (gemäß Benutzungsordnung) ab dem 18. Jahrhundert der ehemaligen Landkreise Bernburg und Schönebeck
* Nutzung der Kreismeldekartei für die Erforschung der Familiengeschichte bzw. zur Ermittlung der von Ihnen aus den Augen verlorener Personen
* Erstellung von Kopien und Beglaubigungen von Ihren, bei uns in Zweitschrift lagernden, Facharbeiterzeugnissen der Jahre 1952 bis 1990
* Erstellungen von Kopien und Beglaubigungen von Ihren - bei uns im Zwischenarchiv lagernden - Schulabschlusszeugnissen. Diese lagern nicht vollständig bei uns, um welche es sich handelt finden Sie HIER. Sollte Ihre Schule nicht dabei sein, helfen wir gern weiter. Rufen Sie uns an.
Was Sie für uns tun können:
* Es wird sehr oft bedauert, dass aus dem Alltagsleben vergangener Tage kaum Überlieferungen vorhanden sind. Gründe dafür sind vielfältig. Wir möchten diese Lücken schließen, indem wir Sie auffordern, Zeitzeugen in schriftlicher als auch fotodokumentarischer Form bei uns abzugeben.
Eventuell nutzen Sie unser Archiv auch in Form von Deposita.
>>> Sprechen Sie uns an!
Aus aktuellem Anlass
25.05.2011 > Aufbewahrung alter Lohnunterlagen läuft 2011 aus (News-Mitteilung)
Die Reform des Personenstandsrechts beinhaltet, dass die Standesämter nach Ablauf der Fristen die Personenstandsregister, die Sicherungsregister und die Sammelakten in die zuständigen Archive abgeben müssen. Aufgrund dieser Regelung wird die bisher enge Zweckbestimmung gelockert und das personenstandsrechtliche Schriftgut in Archivgut umgewandelt, um es zukünftig für wissenschaftliche Zwecke, aber auch für die Gemeinde- und Stadtgeschichte sowie für die Familienforschung nutzen zu können.
Nähere Angaben über die Art und den Umfang in unserem Salzland-Kreisarchiv erfahren Sie HIER.






