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Die Verwaltungsorgane des Landkreises

Entsprechend der Landkreisordnung für das Land Sachsen-Anhalt sind die Verwaltungsorgane des Landkreises der Kreistag und der Landrat.

Der Kreistag ist die Vertretung der Einwohner und das Hauptorgan des Kreises und wurde 2007 für die Dauer von 7 Jahren gewählt. Er ist im Rahmen der Gesetze für alle Angelegenheiten des Landkreises zuständig soweit nicht der Landrat kraft Gesetzes zuständig ist oder ihm der Kreistag bestimmte Angelegenheiten übertragen hat.

Der Kreistag Salzlandkreis setzt sich aus dem Landrat und 60 ehrenamtlichen Mitgliedern zusammen.

Auf den Fraktionsseiten stellen sich die einzelnen Fraktionen – der CDU, SPD, Die Linke, FDP/Wählergemeinschaft, Grüne/UWG und NPD – vor.

Zur Erfüllung seiner Aufgaben bildet der Kreistag ständige Ausschüsse, in denen die Beschlüsse vorberaten oder – in den beschließenden Ausschüssen - endgültig entschieden werden. Die Besetzung durch Kreistagsmitglieder in Gesellschafterversammlungen und Aufsichtsräten der Gesellschaften, an denen der Salzlandkreis beteiligt ist, finden Sie unter Betriebsaussschüsse.

Die Sitzungen des Kreistages und seiner Ausschüsse finden in der Regel in einem Zeitraum von 14 Tagen vor einer Kreistagssitzung statt. Alle Termine, Ladungen, Tagesordnungspunkte und Dokumente finden Sie unter Kreistag-Bürgerinfo, die Beschluss-Sammlung unter Kreistagsbeschlüsse.

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Objektplanungen für Schulbauten - Erweiterung, Umbau, Sanierung
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