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Landesprogramm „Stabilisierung und Teilhabe am Arbeitsleben“
des Ministeriums für Arbeit, Soziales und Integration des Landes Sachsen-Anhalt im Salzlandkreis
Rechtsgrundlage:
Das Land Sachsen-Anhalt gewährt Zuwendungen aus Landesmitteln für regionale Projekte auf der Grundlage der §§ 23 und 44 der Landeshaushaltsordnung des Landes Sachsen-Anhalt (LHO) und der Verwaltungsvorschriften zu § 44 der LHO und die Verwaltungsvorschriften für Zuwendungen an Gebietskörperschaften und Zusammenschlüsse von Gebietskörperschaften in der Rechtsform einer juristischen Person des öffentlichen Rechts (VV-LHO/VV-Gk, RdErl. des MF vom 01.02.2001, MBl. LSA S. 241, 281, zuletzt geändert durch RdErl. vom 28.01.2013 (MBl. LSA S. 73) in ihrer jeweiligen geltenden Fassung.
Aufgabe/Ziel:
Das Programm „Stabilisierung und Teilhabe am Arbeitsleben“ soll die verschiedenen Programme zur Bekämpfung von Langzeitarbeitslosigkeit im Land sinnvoll ergänzen.
Die Zuwendungen sollen die Etablierung eines Sozialen Arbeitsmarktes unterstützen. Die Umsetzung erfolgt im Rahmen der Regionalisierung der Arbeitsmarktförderung in Sachsen-Anhalt.
Langzeitarbeitslose, die im Rahmen des Programms erfolgreich stabilisiert wurden, sollen in einen sogenannten Übergangsarbeitsmarkt (mit Regelinstrumenten des SGB II geförderte sozialversicherungspflichtige Beschäftigung in Wirtschaftsunternehmen) vermittelt werden. Zielstellung ist, bei Personen der Zielgruppe Integrationsschritte in Richtung regulärer Beschäftigung zu erreichen.
Zielgruppe:
Zielgruppe für die Förderung sind arbeitslose Personen mit Langzeitleistungsbezug oder Langzeitarbeitslose nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) die über 35 Jahre alt sind mit einer negativem Integrationsprognose. Der Langzeitleistungsbezug muss zum Zeitpunkt des Eintritts in das Projekt mindestens 21 Monate bestanden haben. Die Teilnahme am Programm erfolgt auf freiwilliger Basis.
Inhalte:
Den ausgewählten Personen der Zielgruppe wird eine freiwillige Teilnahme an längerfristigen niedrigschwelligen Beschäftigungsplätzen im gemeinwohlorientierten Bereich (entsprechend Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung) angeboten. Diese Beschäftigungsplätze bieten zum einen die Möglichkeit zur Teilhabe am Arbeitsleben und zum weiteren eine intensive sozialpädagogische Begleitung für die persönliche und berufliche Stabilisierung der Teilnehmenden.
Projektzeitraum im Salzlandkreis:
13.09.2017 – 31.12.2021
Wettbewerbsaufruf zum Landesprogramm Stabilisierung und Teilhabe am Arbeitsleben
3 - Erläuterungen zu den Arbeitsaufgaben
4 - Ausgaben- und Finanzierungsplan
5 - Anlage Beschäftigungsplatz
7 - Bewertungsmatrix Stabilisierung und Teilhabe am Arbeitsleben