Salzlandkreis
Fachdienst Ausländer- und Asylrecht
06400 Bernburg (Saale)
SG 30.1 - Ausländerbehörde >>> Informationen zum Bereich Ausländerrecht |
Tel.: +49 3471 684-1563 |
SG 30.2 - Leistungsgewährung Asyl |
Tel.: +49 3471 684-1629 Fax: +49 3471 684-551330 |
SG 30.3 - Unterbringung Asyl |
Tel.: +49 3471 684-1846 Fax: +49 3471 684-551330 |
Zur Umsetzung der Verordnung zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus und zum Schutz der Besucher und der Mitarbeitenden der Behörde erweist sich die weitere Einschränkung des Publikumsverkehrs der Ausländerbehörde als erforderlich.
Über die bereits geltenden Einschränkungen hinaus, werden folgende Regelungen getroffen, die ab 14.01.2021 in Kraft treten.
Besucherverkehr mit den Mitarbeitenden der Ausländerbehörde findet ausschließlich nach terminlicher Vereinbarung statt. Terminvereinbarungen sind vorab schriftlich, telefonisch oder auf elektronischem Weg mit den zuständigen Sachbearbeitenden zu treffen. Über die Erforderlichkeit einer Vorsprache entscheidet der zuständige Sachbearbeiter der Behörde.
Ausdrücklich ist darauf hinzuweisen, dass Besucher ohne Terminkennung durch den Sicherheitsdienst abgewiesen werden.
Bereits vereinbarte Vorsprachetermine behalten ihre Gültigkeit, werden jedoch auf Dringlichkeit geprüft. Sofern die Verschiebung der Vorsprache möglich ist, erhalten die betroffenen Bürger eine Mitteilung oder eine Absage. Ggf. übersendet die Ausländerbehörde vorläufige Bescheinigungen über die Rechtmäßigkeit des Aufenthalts.
Unterlagen, die für die Bearbeitung gestellter Anträge einzureichen sind, können auf dem Postweg, per Fax oder E-Mail übersandt werden.
Ziel ist die Minimierung persönlicher Kontakte und der Mobilität im Umfeld entsprechend der geltenden Eindämmungsverordnung.
Monatlich aktualisiert: Statistik über aufzunehmende Asylbewerber und Flüchtlinge im Salzlandkreis
Insbesondere realisiert die Servicestelle:
Die Mitarbeiter*innen der Servicestelle sind ausschließlich während der Sprechzeiten im Haus 2 des Salzlandkreises in Bernburg (Saale) erreichbar.
Annahmeschluss für neue Anliegen ist - wie im Bürgerbüro auch - eine halbe Stunde vor Sprechzeitende.
Bitte beachten Sie, dass die Servicestelle ausschließlich für spontane Anliegen vorgesehen ist und Vorsprachetermine bei den Sachbearbeiter*innen der Ausländerbehörde in der Regel nicht am selben Tag vermittelt werden können. Die Vereinbarung von Terminen sollte in der Regel mit der zuständigen Mitarbeiter*in im Vorfeld schriftlich oder telefonisch erfolgten.
Hier werden folgende Angelegenheiten bearbeitet:
Der Anfangsbuchstabe des Nachnamens bestimmt den zuständigen Sachbearbeiter:
Buchstabenbereich | Sachbearbeiter | Zimmer | Kontakt |
---|---|---|---|
A - Al |
Fr. Dauch |
230 |
Tel.: +49 3471 684-1344 |
Am - C |
Fr. Ginsel |
229 |
Tel.: +49 3471 684-1346 |
D - Hal |
Fr. Gerhard |
228 |
Tel.: +49 3471 684-1345 |
Ham - Kod |
Fr. Mänz |
227 |
Tel.: +49 3471 684-1376 |
Koe - Moh |
Fr. Weinert |
226 |
Tel.: +49 3471 684-1378 |
Moi - Raq |
Frau Hoffmann |
217 |
Tel.: +49 3471 684-1589 |
Rar - Te |
Fr. Musche |
224 |
Tel.: +49 3471 684-1350 |
Th - Z |
Herr Rauchstädt |
223 |
Tel.: +49 3471 684-1347 |
Hier werden folgende Angelegenheiten bearbeitet:
Klärung des Aufenthaltes nach unerlaubter Einreise
Ausstellung und Verlängerung von Bescheinigungen über die Meldung als Asylsuchender (zukünftig Ankunftsnachweis)
Ausstellung und Verlängerung von Aufenthaltsgestattungen
Ausstellung und Verlängerung von Duldungen
Anträge auf Aufenthaltserlaubnissen nach Abschluss Asylverfahren
Anträge auf Umverteilungen, Änderung sonstiger Nebenbestimmungen/ Auflagen
Anträge auf Arbeits-/Beschäftigungserlaubnisse
Der Anfangsbuchstabe des Nachnamens bestimmt die zuständigen Mitarbeiter:
Buchstabenbereich | Sachbearbeiter | Zimmer | Kontakt |
---|---|---|---|
A - Ba |
Hr. Koch |
222 |
Tel.: +49 3471 684-1393 |
Bb- F; W - Z |
Hr. Hensel |
221 |
Tel.: +49 3471 684-1342 |
G - L |
Hr. Finze |
220 |
Tel.: +49 3471 684-1352 |
M - P |
Hr. Steinbach |
219 |
Tel.: +49 3471 684-1348 |
Q -V |
Fr. Feickert |
218 |
Tel.: +49 3471 684-1772 |
Sie wollen freiwillig in Ihr Heimatland? Wir beraten und unterstützen Sie gern!
Hier erhalten Sie folgende Informationen:
Wir beraten Sie ergebnisoffen und kompetent. Terminvereinbarung gern telefonisch oder persönlich während der Sprechzeiten der Ausländerbehörde.
Kontakt:
Sachbearbeiter | Zimmer | Kontakt | E‑mail |
---|---|---|---|
P. Elsner |
112 |
Tel.: +49 3471 684-1362 E-Mail: |
Hier werden folgende Angelegenheiten bearbeitet:
Anträge auf finanzielle Leistungen nach der AsylbLG
Krankenhilfe
Buchstabenbereich | Sachbearbeiter | Zimmer | Kontakt |
---|---|---|---|
A - B |
Fr. Proksch |
205 |
Tel.: +49 3471 684-1504 |
C - J |
Fr. Paul |
206 |
Tel.: +49 3471 684-1688 |
K - O |
Fr. Zilke |
204 |
Tel.: +49 3471 684-1186 |
P - S |
Fr. Wellmann |
202 |
Tel.: +49 3471 684-1329 |
T - Z |
Fr. Einecke |
208 |
Tel.: +49 3471 684-1629 |
Hier werden folgende Angelegenheiten bearbeitet:
Beschaffung von Wohnraum für Asylbewerber
Kontaktaufnahme und -pflege zwischen Salzlandkreis und Wohnungsanbietern sowie Kommunen
Vernetzung von Kontakten zwischen Wohnungsanbietern und Kommunen
Wohnungsübernahme und Absprachen zur Mietvertragsgestaltung
Einrichtung von Wohnungen für Asylbewerber entsprechend den Leitlinien des Landes
Beratung und Betreuung der Asylbewerber sowie Vermittlung von Kontakten zu Behörden und Einrichtungen
Begleitung/Hilfestellung für Asylbewerber im Alltag
Beratung Dritter (z. B. Mitbewohner, freie Träger etc.)