Öffentliche Bekanntmachung einer Benachrichtigung zwecks öffentlicher Zustellung

Gemäß § 1 Abs. 1 Verwaltungszustellungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (VwZG-LSA) in Verbindung mit § 10 Abs. 2 Satz 1 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) in Verbindung mit § 1 Abs. 1 Verwaltungsverfahrensgesetz Sachsen-Anhalt (VwVfG LSA) wurde die Internetseite des Salzlandkreises unter www.salzlandkreis.de/aktuelles/oeffentliche-bekanntmachungen/oeffentliche-zustellungen/ als Stelle für den Fall der öffentlichen Bekanntmachung einer Benachrichtigung zwecks öffentlicher Zustellung im Sinne des § 10 VwZG bestimmt.

Ein Dokument gilt gemäß § 10 Absatz 2 Satz 6 VwZG als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind.

 

Behörde

Namen des Zustellungsadressaten

Datum und Aktenzeichen des Dokuments

Veröffentlicht am

Löschung erfolgt am

Link zur Benachrichtigung

22 Fachdienst Jugend und Familie, 22.6 Unterhaltsvorschuss

Frau Evelyn Blankenhorn

28.05.2024

22/203/0022/24

25.11.2024

09.12.2024

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22 Fachdienst Jugend und Familie, 22.6 Unterhaltsvorschuss 

Herr Leon Paulin

16.10.2024

22/206/0230/24

02.12.2024

16.12.2024

>>> zur Benachrichtigung

FD 22 Jugend und Familie / SG 22.6 Unterhaltsvorschusskasse

Herr Sebastian Krone

03.12.2024

51/204/0283/10

04.12.2024

18.12.2024

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