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Informationen über Verstöße gemäß § 40 Abs. 1a LFGB

 

Übersicht der Verstöße gemäß § 40 Abs. 1 a Nr. 3 LFGB

Verstöße in nicht unerheblichem Ausmaß in den Bereichen Betriebshygiene und Behandlung von Lebensmitteln, Bußgeld von mindestens 350 € erwartet

Veröffentlichung gemäß § 40 Abs. 1 a Nr. 3 LFGB

 

Veröffentlichung gemäß § 40 Abs. 1a Nr. 3 LFGB der Verstöße in nicht unerheblichem Ausmaß  in den Bereichen Betriebshygiene und Behandlung von Lebensmitteln, die ein Bußgeld von mindestens 350,- € erwarten lassen sowie wiederholte Verstöße.

 

Lfd. Nr.

Datum der Veröffentlichung

Datum der Fest-stellung

Name und Anschrift des Lebensmittel-betriebes

Sachverhalt/Beanstandungsgrund

Rechtsgrundlage

VO (EG) Nr. 852/2004 Art. 4 Abs. 2 i.V.m.

Bemerkung

4/24

22.04.2024

18.03.2024

Mein Menü Calbe GmbH

Ringstraße 6  7

39240 Calbe (Saale)

 

 

Kategorie:

Großküche

  • Mängel in der Betriebshygiene/ unzureichende Reinigung der Betriebsstätte

 

  • hygienische Mängel/unzureichende Reinigung von Flächen (einschließlich Flächen von Ausrüstungen) in Bereichen, in denen mit Lebensmitteln umgegangen wird
  • unzureichender Schutz von Lebensmitteln auf Produktions-, Verarbeitungs- und Vertriebsstufen in der Betriebsstätte

 

Somit wurden im Betrieb gelagerte bzw. zubereitete Lebensmittel der Gefahr einer nachteiligen Beeinflussung ausgesetzt.

  • Anhang II Kap. I Nr. 1 i.V.m. §§ 3 und 10 Nr.1 LMHV

 

  • Anhang II Kap II Nr. 1 Bst. f i.V.m. §§ 3 und 10 LMHV

 

 

  • Anhang II Kap. IX Nr. 3 i.V.m. §§ 3 und 10 Nr.1 LMHV

 

 

 

 

 

 

 

Nachkontrolle am 26.03.2024:

 

Mängel wurden größtenteils behoben

 

Übersicht der Verstöße gemäß § 40 Abs. 1 a Nr. 3 LFGB

Verstöße in nicht unerheblichem Ausmaß in den Bereichen Betriebshygiene und Behandlung von Lebensmitteln, Bußgeld von mindestens 350 € erwartet

Veröffentlichung gemäß § 40 Abs. 1 a Nr. 3 LFGB

Veröffentlichung gemäß § 40 Abs. 1a Nr. 3 LFGB der wiederholte Verstöße im Bereich Behandlung von Lebensmitteln, die ein Bußgeld von mindestens 350,- € erwarten lassen.

 

Lfd. Nr.

Datum der Veröffentlichung

Datum der Fest-stellung

Name und Anschrift des Lebensmittel-betriebes

Sachverhalt/Beanstandungsgrund

Rechtsgrundlage

VO (EG) Nr. 852/2004 Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Abs. 3 Bst. c

Bemerkung

5/24

25.07.2024

25.04.2024

Mein Menü Calbe GmbH

Ringstraße 6 - 7

39240 Calbe (Saale)

 

 

Kategorie:

Großküche

·         Nichteinhaltung der Heißhaltetemperatur von Speisen bei Speisenanlieferung

 

Somit wurden die zubereiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel der Gefahr einer nachteiligen Beeinflussung ausgesetzt.

i.V.m. DIN 10506 i.V.m. §§ 3 und 10 LMHV

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Übersicht der Verstöße gemäß § 40 Abs. 1 a Nr. 3 LFGB

Verstöße in nicht unerheblichem Ausmaß in den Bereichen Betriebshygiene und Behandlung von Lebensmitteln, Bußgeld von mindestens 350 € erwartet

Veröffentlichung gemäß § 40 Abs. 1 a Nr. 3 LFGB

 

Veröffentlichung gemäß § 40 Abs. 1a Nr. 3 LFGB der wiederholten Verstöße in den Bereichen Betriebshygiene und Behandlung von Lebensmitteln, die ein Bußgeld von mindestens 350,- € erwarten lassen.

 

Lfd. Nr.

Datum der Veröffentlichung

Datum der Fest-stellung

Name und Anschrift des Lebensmittel-betriebes

Sachverhalt/Beanstandungsgrund

Rechtsgrundlage

VO (EG) Nr. 852/2004 Art. 4 Abs. 2 i.V.m.

bzw.

VO (EG) Nr. 852/2004 Art. 4 Abs. 3 Bst. d i.V.m.

Bemerkung

6/24

02.09.2024

09.04.2024

LM Vst.

Breite Straße 27

06449 Aschersleben

 

Kategorie: Lebensmittelgeschäft, Fleischereifiliale und -verkaufsabteilung

 

-          Mängel in der Betriebshygiene/ unzureichende Reinigung der Betriebsstätte

 

-          hygienische Mängel/unzureichende Reinigung von Flächen (einschließlich Flächen von Ausrüstungen) in Bereichen, in denen mit Lebensmitteln umgegangen wird

 

-          hygienische Mängel/ unzureichende Reinigung von Armaturen, Gegenständen und Ausrüstungen, die mit Lebensmittel in Berührung kommen

 

-          unzureichender Schutz von Lebensmitteln auf Produktions-, Verarbeitungs- und Vertriebsstufen vor Kontaminationen

-          Mängel bei der Behandlung von Lebensmitteln/ unzureichende Aufrechterhaltung der Kühlkette von Lebensmittel

 

 

Somit wurden im Betrieb gelagerte bzw. zubereitete Lebensmittel der Gefahr einer nachteiligen Beeinflussung ausgesetzt.

 

Anhang II Kap. I Nr. 1 i.V.m. §§ 3 und 10

Nr.1 LMHV

 

Anhang II Kap. II Nr. 1 f i.V.m. §§ 3 und 10 Nr.1 LMHV

 

 

Anhang II Kap. V
Nr. 1 Bst. a i.V.m. § 2 Nr. 5 LMRStV

 

Anhang II Kap. IX

Nr. 3 i.V.m. §§ 3 und 10 Nr.1 LMHV

 

Anhang II Kap. IX Nr. 5 i.V.m. §§ 3 und 10 Nr.1 LMHV

In der Nachkontrolle vom 02.05.2024 waren die Mängel größtenteils behoben.

 

Übersicht der Verstöße gemäß § 40 Abs. 1 a Nr. 3 LFGB

Verstöße in nicht unerheblichem Ausmaß in den Bereichen Betriebshygiene und Behandlung von Lebensmitteln, Bußgeld von mindestens 350 € erwartet

Veröffentlichung gemäß § 40 Abs. 1 a Nr. 3 LFGB

 

Veröffentlichung gemäß § 40 Abs. 1a Nr. 3 LFGB der Verstöße in nicht unerheblichem Ausmaß  in den Bereichen Betriebshygiene und Behandlung von Lebensmitteln, die ein Bußgeld von mindestens 350,- € erwarten lassen sowie wiederholte Verstöße.

 

Lfd. Nr.

Datum der Veröffentlichung

Datum der Fest-stellung

Name und Anschrift des Lebensmittel-betriebes

Sachverhalt/Beanstandungsgrund

Rechtsgrundlage

VO (EG) Nr. 852/2004 Art. 4 Abs. 2 i.V.m.

bzw.

VO (EG) Nr. 852/2004 Art. 4 Abs. 3 Bst. d i.V.m.

 

Bemerkung

7/24

02.09.2024

26.06.2024

Pizzeria Nostra Schloßstr. 104 39240 Calbe (Saale)

 

 

Kategorie: Speisegaststätte

-          Mängel in der Betriebshygiene/ unzureichende Reinigung der Betriebsstätte

 

 

-          hygienische Mängel/unzureichende Reinigung von Flächen (einschließlich Flächen von Ausrüstungen) in Bereichen, in denen mit Lebensmitteln umgegangen wird

 

-          hygienische Mängel/ unzureichende Reinigung von Armaturen, Gegenständen und Ausrüstungen, die mit Lebensmittel in Berührung kommen

 

-          unzureichender Schutz vor Kontaminationen der im Betrieb gelagerten Rohstoffe und Zutaten

 

-          Mängel bei der Behandlung von Lebensmitteln/ unzureichende Aufrechterhaltung der Kühlkette von Lebensmittel

 

Somit wurden im Betrieb gelagerte bzw. zubereitete Lebensmittel der Gefahr einer nachteiligen Beeinflussung ausgesetzt.

 

Anhang II Kap. I Nr. 1 i.V.m. §§ 3 und 10

Nr.1 LMHV

 

 

Anhang II Kap. II Nr. 1 f i.V.m. §§ 3 und 10 Nr.1 LMHV

 

 

Anhang II Kap. V
Nr. 1 Bst. a i.V.m. § 2 Nr. 5 LMRStV

 

 

 

Anhang II Kap. IX Nr. 2 i.V.m. § 2 Nr. 8 LMRStV

 

Anhang II Kap. IX

Nr. 5

i.V.m. §§ 3 und 10 Nr.1 LMHV

 

 

 

 

 

 

 

 

09.07.2024

 

-          Mängel in der Betriebshygiene/ unzureichende Reinigung der Betriebsstätte

 

 

-          hygienische Mängel/unzureichende Reinigung von Flächen (einschließlich Flächen von Ausrüstungen) in Bereichen, in denen mit Lebensmitteln umgegangen wird

 

-          hygienische Mängel/ unzureichende Reinigung von Armaturen, Gegenständen und Ausrüstungen, die mit Lebensmittel in Berührung kommen

 

-          unzureichender Schutz vor Kontaminationen der im Betrieb gelagerten Rohstoffe und Zutaten

 

-          unzureichender Schutz von Lebensmitteln auf Produktions-, Verarbeitungs- und Vertriebsstufen vor Kontaminationen

 

-          Mängel in der Schädlingsbekämpfung

 

 

-          Mängel bei der Behandlung von Lebensmitteln/ unzureichende Aufrechterhaltung der Kühlkette von Lebensmittel

 

Somit wurden im Betrieb gelagerte bzw. zubereitete Lebensmittel der Gefahr einer nachteiligen Beeinflussung ausgesetzt.

 

 

           

Anhang II Kap. I Nr. 1 i.V.m. §§ 3 und 10

Nr.1 LMHV

 

 

Anhang II Kap. II Nr. 1 f i.V.m. §§ 3 und 10 Nr.1 LMHV

 

Anhang II Kap. V

Nr. 1 Bst. a i.V.m. § 2 Nr. 5 LMRStV

 

 

Anhang II Kap. IX Nr. 2 i.V.m. § 2 Nr. 8 LMRStV

 

 

Anhang II Kap. IX Nr. 3 i.V.m. §§ 3 und 10 Nr.1 LMHV

 

Anhang II Kap. IX Nr. 4 i.V.m. Kap. I Nr. 2 Bst. c §§ 3 und 10 Nr. 1 LMHV

 

Anhang II Kap. IX Nr. 5

i.V.m. §§ 3 und 10 Nr.1 LMHV

 

 

 

Übersicht der Verstöße gemäß § 40 Abs. 1 a Nr. 3 LFGB

Verstöße in nicht unerheblichem Ausmaß in den Bereichen Betriebshygiene und Behandlung von Lebensmitteln, Bußgeld von mindestens 350 € erwartet

Veröffentlichung gemäß § 40 Abs. 1 a Nr. 3 LFGB

 

Veröffentlichung gemäß § 40 Abs. 1a Nr. 3 LFGB der Verstöße in nicht unerheblichem Ausmaß  in den Bereichen Betriebshygiene und Behandlung von Lebensmitteln, die ein Bußgeld von mindestens 350,- € erwarten lassen sowie wiederholte Verstöße.

 

Lfd. Nr.

Datum der Veröffentlichung

Datum der Fest-stellung

Name und Anschrift des Lebensmittel-betriebes

Sachverhalt/Beanstandungsgrund

Rechtsgrundlage

VO (EG) Nr. 852/2004 Art. 4 Abs. 2 i.V.m.

Bemerkung

8/24

02.09.2024

03.07.2024

„Pionierhaus“

Bahnhofstraße 13

39218 Schönebeck

 

Kategorie: Gaststätte

-          Mängel in der Betriebshygiene/ unzureichende Reinigung der Betriebsstätte

 

-          hygienische Mängel/unzureichende Reinigung von Flächen (einschließlich Flächen von Ausrüstungen) in Bereichen, in denen mit Lebensmitteln umgegangen wird

 

-          unzureichender Schutz von Lebensmitteln auf Produktions-, Verarbeitungs- und Vertriebsstufen vor Kontaminationen

-          hygienische Mängel/ unzureichende Reinigung von Armaturen, Gegenständen und Ausrüstungen, die mit Lebensmittel in Berührung kommen

 

-          Mängel in der Schädlingsbekämpfung (Fliegenbefall)

 

 

 

Somit wurden im Betrieb gelagerte bzw. zubereitete Lebensmittel der Gefahr einer nachteiligen Beeinflussung ausgesetzt.

Anhang II Kap. I Nr. 1 i.V.m. §§ 3 und 10 Nr.1 LMHV

 

Anhang II Kap. II Nr. 1 f i.V.m. §§ 3 und 10 Nr.1 LMHV

 

 

Anhang II Kap. IX Nr. 3 i.V.m. §§ 3 und 10 Nr.1 LMHV

 

Anhang II Kap. V
Nr. 1 a i.V.m. § 2 Nr. 5 LMRStV

 

 

Anhang II Kap. IX Nr. 4 §§ 3 und 10 Nr. 1 LMHV

 

 

 

In der Nachkontrolle am 04.07.2024 wurden die Mängel größtenteils behoben

 

Im September 2024 soll laut jetzigem Betreiber ein Betreiberwechsel erfolgen.

 

Hinweis:

Die Veröffentlichung nach § 40 Abs. 1a LFGB dient der Transparenz und der aktiven Information des Verbrauchers, um eine hinreichende Grundlage für eigenverantwortliche Konsumentscheidungen zu schaffen. Sie stellt keine öffentliche Warnung vor dem aufgeführten Unternehmen oder dem genannten Lebensmittel bzw. Futtermittel dar und darf daher nicht mit einer Veröffentlichung im Rahmen der Gefahrenabwehr (öffentliche Warnung) verwechselt werden. Öffentliche Warnungen zu entsprechenden Erzeugnissen sind auf der Seite www.lebensmittelwarnung.de zu finden. Die Veröffentlichung wird gemäß § 40 Abs. 4a LFGB nach 6 Monaten wieder von der Homepage entfernt.

 

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